Heilpraktiker mit Vollzulassung dürfen körperliche und seelische Leiden feststellen und eine eigene Therapie auch mit körperlichen Behandlungen durchführen.
Die Prüfung dieser Fähigkeiten wird durch einen Amtsarzt vorgenommen. Dabei müssen umfangreiche Kenntnisse nachgewiesen werden.
Folgende Anforderungen werden an einen Heilpraktiker gestellt:
Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Menschen
Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten (besonders Stoffwechsel- und Herz-Kreislauferkrankungen, degenerative und übertragbare Krankheiten), Pathologie des Menschen, Psychopathologie
Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
Techniken der klinischen Befunderhebung (Diagnose, Differentialdiagnose, klinische Untersuchungen wie Inspektion, Palpation, Auskultation, Perkussion und Funktionsprüfungen der Organe und Körpersysteme)
Deutung grundlegender Laborwerte
Injektions- und Punktionstechniken, Blutabnahme
Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation
Berufs- und Gesetzeskunde (einschließlich der gesetzlichen Pflichten und Einschränkungen)
Anwendungsgebiete, Grenzen, Gefahren und Kontraindikationen von diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen der Naturheilkunde.