Heilpraktiker mit Vollzulassung dürfen körperliche und seelische Leiden feststellen und eine eigene Therapie auch mit körperlichen Behandlungen durchführen.

 

Die Prüfung dieser Fähigkeiten wird durch einen Amtsarzt vorgenommen. Dabei müssen umfangreiche Kenntnisse nachgewiesen werden.

 

Folgende Anforderungen werden an einen Heilpraktiker gestellt:

  • Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Menschen

  • Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten (besonders Stoffwechsel- und Herz-Kreislauferkrankungen, degenerative und übertragbare Krankheiten), Pathologie des Menschen, Psychopathologie

  • Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände

  • Techniken der klinischen Befunderhebung (Diagnose, Differentialdiagnose, klinische Untersuchungen wie Inspektion, Palpation, Auskultation, Perkussion und Funktionsprüfungen der Organe und Körpersysteme)

  • Deutung grundlegender Laborwerte

  • Injektions- und Punktionstechniken, Blutabnahme

  • Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation

  • Berufs- und Gesetzeskunde (einschließlich der gesetzlichen Pflichten und Einschränkungen)

  • Anwendungsgebiete, Grenzen, Gefahren und Kontraindikationen von diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen der Naturheilkunde.

Terminvereinbarung

Privatpraxis Olena Holle

Physiotherapie & Osteopathie
Kuno-Liesenberg-Kehre 9
22844 Norderstedt

 

Telefon: (040) 533 27 - 500

 

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